Hinweise für Eltern von U18-Partyveranstaltern

Liebe Eltern oder Erziehungsberechtigte von Jugendlichen unter 18 Jahren, die bei uns eine Party veranstalten möchten!

Aus langjähriger Erfahrung möchten wir Ihnen hier ein paar hilfreiche Tipps geben, damit die Party Ihren Kindes als einzigartiges, aber auch schönes Erlebnis im Gedächtnis bleibt. Vorweg sei gesagt, dass wir gerne unsere Räume für U18-Parties vermieten, den Mietvertrag dazu aber nur mit einer volljährigen Person abschließen, die in vollem Umfang die Verantwortung für die Veranstaltung trägt. Diese Person sind an aller Regel Sie.
Als Jugendeinrichtung ist es uns in vollstem Maße bewusst, dass Jugendliche im Alter ab ca. 16 Jahren kein großes Interesse daran haben, dass Ihre Eltern bei "ihrer" Party anwesend sind. Gleichzeitig gehen wir als Einrichtung und Vertragspartner davon aus, dass Sie über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung als volljährige Person präsent und verantwortlich sind.
 

Hier ein paar Tipps in Kürze:

  • Lassen Sie sich von Ihrem Kind eine Gästelisten anfertigen. Nur Gäste der Liste haben Zutritt zur Veranstaltung
  • Organisieren Sie eine volljährige, nüchterne Person, die die Eingangskontrolle übernimmt
  • "Freunde von Freunden" sollten zur Veranstaltung nicht zugelassen sein. In sozialen Medien veröffentlichte Partys müssen unverzüglich abgesagt werden. Die Aussage "Bringt Freunde mit!" hat nichts auf einer Einladung verloren
  • Harter Alkohol hat auf einer U18-Party nichts verloren. Siehe §9 Jugendschutzgesetz.
  • Rauchen kann auf einer U18-Party nicht gestattet sein. Siehe §10 Jugendschutzgesetz.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben, damit Ihr Kind und seine Gäste eine reibungslose Feier genießen können.

Das Team vom Jugendtreff Brühl-Beurbarung